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Begriffe

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20.
Jahrhundert

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Zeittafel zur Entwicklung des Ortes Gramzow/Uckermark
 

Erläuterungen (Begriffserklärungen) zu benutzten Begriffen in der Zeittafel, die heute nicht mehr gebräuchlich sind.

 

1. Berufsbezeichnungen

Hüfner

Besitzer einer Hufe (s. d.) (Bauern besaßen ca. 20 ha [ca. 11/2 bis 2 Hufe])

Kossat, Kossät, Kätner

Ein Kossät war ein vom Grundherren angesiedelter Kleinbauer, der ein Haus und etwas Land für die eigene Bewirtschaftung erhielt. Er musste dem Grundherren dafür Zinsen in bar zahlen, Naturalien (z. B. Hühner, Getreide) abgeben und auch Hand- und Spanndienste (z. B. auf dem Hofe, bei der Getreideernte, beim Holzeinschlag usw.) leisten.
(http://wiki.genealogy.net/wiki/)

Häusler

Eigenkätner, Kathenleute, Büdner bzw. Bödner, Kolonisten, Brinksitzer oder Kleinstellenbesitzer) bezeichnete man früher Kleinstbauern mit eigenem Haus, aber nur wenig Grundbesitz. Das Wort kommt vom Mittelhochdeutschen „hiuseler“.
Die aus dem Feudalismus stammende Bezeichnung „Häusler“ kennzeichnet die Besitzer kleinster Anwesen. Es waren Dorfbewohner, die ein kleines Haus und dazu kein oder nur wenig eigenes Land besaßen sowie nur über wenig oder gar kein Vieh verfügten.
Häusler arbeiteten in früheren Zeiten oft als Tagelöhner bei den jeweiligen Grundherren und waren auf diesen Nebenerwerb angewiesen, da der eigene landwirtschaftliche Besitz nicht zum Lebensunterhalt ausreichte. Dennoch galten sie als freie Arbeiter im Gegensatz zu den Leibeigenen, standen aber im Regelfall am Rande oder außerhalb der von den Hufnern geprägten Dorfgemeinschaft.
Häusler traten in größerer Zahl ab dem 16.Jh. auf. Die dörfliche Gemarkung war zu dieser Zeit bereits weitgehend unter Hufnern und Kätnern aufgeteilt. Für die Häusler blieben so oft nur Erwerbsmöglichkeiten als Kleinhandwerker, Dienstboten, Tagelöhner, Schulmeister oder Hirten übrig. Trotzdem bedeutete für sie der Hauserwerb einen sozialen Aufstieg innerhalb des Dorfes.
Aufgrund der schwachen sozialen Stellung wurden die Häusler in den meisten Gebieten überproportional mit Steuern und Abgaben des Landesherren belastet.
(http://de.wikipedia.org/)

Einlieger

Einlieger wohnen in Dörfern bei Bauern oder Eigenkäthnern, auch in Städten zur Miete, sind meist Gelegenheitsarbeiter, die bald hier bald dort in Städten, Gütern, Wäldern, selbst im Auslande Beschäftigung suchen. Man nennt sie auch Losleute, Losgänger, Freileute, Freiwohner, Einwohner.
Q: Amts-Berufs und Standesbezeichnungen aus Altpreußen, Königsberg 1938, VffOW-Sonderschrift 18
(Zitiert von Ingeburg Wittholz)
(http://wiki.genealogy.net/wiki/)

2. Maße

Hufe

Eine Hufe ist ein altes deutsches Flächenmaß, welches in unterschiedlichen Gegenden unterschiedliche Größe aufweist (meist zwischen 30 bis 80 Morgen; also 7,5 bis 20 ha [Nach Heuer und Mätzke in“ „Die Uckermark“ in der Regel 40-60 Morgen bzw. 10-15 ha in der Uckermark]).
Verbreitet waren die flämische Hufe mit rd. 16,8 ha, die fränkische Hufe mit rd. 24 ha und die Hagenhufe mit rd. 20 ha.
Man ging, je nach Bodengüte davon aus, dass eine Hufe Land eine Bauersfamilie ernähren konnte und in der Regel konnte man daran sehen, wie wohlhabend eine Familie war. Die Hufen waren meist lange Streifen Ackerlandes, die an der Dorfstraße - dort stand auch das Gehöft - begannen und sich dann bei 200 Meter Breite 500 Meter lang erstreckten.
Häufig war am Ende der Hufe Wald vorhanden, aus dem Holz für Gerätschaften und zum Heizen und Kochen geholt wurde. Im Laufe der Zeit wurde aus einer zusammenhängenden ganzen Hufe, die eine Familie bewirtschaftete, durch Tausch, Mitgift, Verkauf usw. ein Gewirr von mehr oder weniger großen Stücken Land, die schließlich über die gesamte Dorfgemarkung verteilt sein konnten. Dennoch wurde die Gesamtfläche, die zu versteuern war, nach der Hufenzahl berechnet. Denn zugleich war die Hufe auch ein Steuerbegriff, das heißt, für jeweils eine Hufe, bestehend aus Ackerland, Weiden, evtl. Wald und dem Gehöft, war ein bestimmter Betrag zu zahlen. Wer eine ganze Hufe bewirtschaftete, war ein Hüfner oder Vollhüfner. Eine geteilte Hufe wurde dementsprechend von zwei Halbhüfnern bearbeitet. Natürlich gab es auch noch Zweihüfner, Dreihüfner usw. Grundstücke, die kleiner waren und wegen ihrer Größe nicht zum Vollerwerb reichten wurden je nach Gegend Büdner oder Kätner genannt.
(http://wiki.genealogy.net/wiki/)

Scheffel

Alte Maßeinheit für Getreide, auch als Flächenmaß angewendet (Ackerfläche, die mit einem Scheffel Getreide bestellt wurde). Gemessen wurde in einem tonnenähnlichen Gefäß aus Holz. Es wurde mit Getreide gefüllt und oben glatt abgestrichen.
Bedingt durch die unterschiedliche Korngröße und das Korngewicht, war die Menge bei den einzelnen Getreidearten auch unterschiedlich; z. B.:
1 Scheffel Weizen = 42,75 kg
1 Scheffel Roggen = 40,25 kg

In den einzelnen ehemaligen deutschen Ländern war die Einheit unterschiedlich:
Preußischer Scheffel = 54,962 Liter (auch in der Uckermark)
Sächsischer Scheffel = 103, 985 Liter
Mecklenb. Scheffel = 38,9 Liter
Bayrischer Scheffel = 222,357 Liter

Wispel

Altes Hohlmaß, auch als Flächenmaß angewendet (Ackerflächen, die mit einem Wispel Getreide bestellt wurde).
1 Wispel = 1319,08 Liter
1 Wispel = 24 Scheffel

Frustralrechnung

Eine Rechnungseinheit, die es ermöglichte, Naturalien und Geld einander gleichzusetzen und auszutauschen.
Ein Frustrum entsprach jeweils:
1 Wispel (= 24 Scheffel) Roggen oder Gerste
oder
1 Wispel (= 48 Scheffel) Hafer
oder
16 Scheffel Weizen
oder
1 Pfund brandenburgische Pfennige

3. Geldwährung

Finkenauge

In der Uckermark geprägter kleiner Pfennig, der nach der Ordnung von 1465 erlassen vom brandenburgischen Kurfürsten gestattet werden mußte.
Es entsprachen:
1 Mark Silber = 9 Finkenaugen

4. Weitere Begriffe

Beden oder auch Orbede, Urbede

Die Bede (oder Bete, mittelhochdeutsch = "Bitte" bzw. Gebot oder Abgabe, lateinisch petitio, precaria, tallia u.a.) gilt als die älteste direkte Steuer im deutschen Sprachraum, die auch unter anderen Bezeichnungen erhoben wurde: Schatz bzw. Schatzung oder Schoß.
Die Landesherren in allen deutschen Territorien erhoben ("erbaten") sie seit ungefähr dem 12. Jahrhundert meist nur auf den Grundbesitz und Gebäude der Bauern und Bürger. Lediglich der landsässige Adel und zum Teil die Geistlichkeit waren davon befreit.
Ursprünglich war sie eine Naturalsteuer, seit dem 13. Jahrhundert wurde sie in Geld entrichtet. Den Städten wurde eine gewisse Bevorzugung eingeräumt. In manchen Gebieten, insbesondere im Osten, ging die Bete den Landesherren schon frühzeitig verloren, während sie in anderen bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts erhalten blieb.
(http://de.wikipedia.org/wiki/)

Telonie, teloneum

Zoll (Pl.: Zölle, abgeleitet aus dem spätlateinischen, gleichbedeutenden teloneum) bezeichnet man eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze entsteht.
Zölle sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung. Der Zoll ist ein Instrument der Außenhandelspolitik. Frühere Formen sind Brückenzoll, Straßenzoll (Maut), etc. Die entsprechende Berufsbezeichnung lautet Zöllner.

Patrimonialjustiz

Gerichtsbarkeit eines Großgrundbesitzers

Güstevieh

Unfruchtbare, weibliche Tiere bzw. weibliche Tiere, die mehrer Jahre nicht mehr trächtig waren, sind Güste (bei Rindern, Schafen, Schweinen und Federvieh).

Huffen- und Giebel Schoß

Land- und Gebäudesteuer

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